Wie werde ich Mitglied?
Um eine Wohnung bei uns zu erhalten, ist die personengebundene Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft in der Regel notwendig. Den Vertragsunterlagen der neuen Wohnung fügen wir eine Beitrittserklärung und eine Satzung bei. Nach Rückgabe des ausgefüllten Formulars entscheidet der Vorstand in seiner monatlichen Sitzung über die Aufnahme in unsere Genossenschaft.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Ein Anteil an unserer Genossenschaft kostet 255,00 EUR. Für eine Wohnung werden – unabhängig von der Wohnungsgröße – 6 Anteile (= 1.530,00 EUR) benötigt.
Fördermitglieder können ab einem Anteil Mitglied werden.
Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet mit einer schriftlichen Kündigung des Mitglieds und nicht automatisch. Die Kündigungsfrist wird in der Satzung festgelegt und beträgt aktuell 6 Monate zum Ende eines Jahres. Nach Beendigung der Mitgliedschaft entsteht ein „Auseinandersetzungsguthaben“, welches nach der Mitgliederversammlung im Folgejahr ausgezahlt wird.