Vorstand und Aufsichtsrat
Als bewohnergeführte Genossenschaft sind die Bewohner unserer Wohnungen im Vorstand und Aufsichtsrat vertreten. Die jeweiligen Bewohner werden in der jährlichen Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Durch externe Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder fließt zusätzliches Fachwissen in die jeweiligen Gremien ein.
Um Vorstand oder Aufsichtsrat in unserer Genossenschaft zu werden, benötigen Sie die Mitgliedschaft mit mindestens einem Anteil in unserer Genossenschaft. Sie müssen auf der Mitgliederversammlung vorgeschlagen werden und sich der Wahl stellen. Bei einem erfolgreichen Wahlausgang fehlt dann nur noch Ihre Annahme der Wahl. Die Mitarbeit in unserer Genossenschaft erfolgt zumeist ehrenamtlich. Nach Beschluss in der Mitgliederversammlung kann eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.